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Neu Dokument-ID: 879519

Vorschrift

Haushaltsversicherung – Allgemeine Bedingungen (ABH 2001)

Inhaltsverzeichnis

Artikel 9
Zahlung der Entschädigung, Wiederbeschaffung

idF ABH 2001 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2001

1.

Der Versicherungsnehmer hat vorerst nur Anspruch:

1.1.

Bei Zerstörung oder Abhandenkommen auf Ersatz des Zeitwertes;

1.2.

bei Beschädigung auf Ersatz des Zeitwertschadens.

Der Zeitwertschaden verhält sich zum Neuwertschaden wie der Zeitwert zum Neuwert.

2.

Den Anspruch auf den die Zahlung gemäß Punkt 1. übersteigenden Teil der Entschädigung erwirbt der Versicherungsnehmer erst dann und nur insoweit, als folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2.1.

Es ist gesichert, dass die Entschädigung zur Gänze zur Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von Sachen des Wohnungsinhaltes verwendet wird;

2.2.

die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung erfolgt innerhalb eines Jahres ab dem Eintritt des Schadenereignisses.