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Dokument-ID: 978719
10.1 Allgemeines
In der REACH-Verordnung sind insgesamt umfangreiche Verpflichtungen für die betroffenen Unternehmen bzw Personen festgeschrieben. Grundsätzlich gelten die Anforderungen an die verantwortlichen Hersteller, Importeure, nachgeschalteten Anwender und Händler seit dem 1. Juni 2007. Nach dem generellen Inkrafttreten der REACH-Verordnung traten bzw treten stufenweise alle Regelungen in Kraft.