2.2 Erläuterungen – EU-Verordnung Nr 2019/1148
Die Verordnung (EU) Nr 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr 98/2013 vom 20.06.2019, ABl Nr L 186, S 1, gilt ab 1. Februar 2021 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, so auch in Österreich. Diese Verordnung ersetzt ab 1. Februar 2021 die bisher geltende EU-Explosivstoffverordnung Nr 98/2013. Sie enthält Regelungen über bestimmte Arten von Chemikalien, um „terroristischen“ Gefahren, also Sicherheitsgefahren, zu begegnen. Im Zusammenhang mit Regelungen des EU-Stoffrechtes ist diese Vorgangsweise relativ unüblich und kann sicherlich als eine neuerliche Ausdehnung des Umfangs der stoffbezogenen Regelungen der EU betrachtet werden, weil eigentlich über den klassischen „Harmonisierungszweck“, aber auch über den Gesundheits- und Umweltschutz hinausgegangen wird. Diese Ausdehnung betrifft jedoch im Falle der gegenständlichen Verordnung vor allem die Motive bzw Erwägungen, die für stoffbezogene Regelungen als Grundlage genutzt werden sollen, und weniger etwa die Anzahl der erfassten Stoffe bzw Gemische und auch nicht die eingesetzten Rechtsinstrumente.