4.5 Grundsätze des Konzepts der wesentlichen Verwendung
Die Anwendung des EUC – und letztlich damit auch die rechtliche Einbettung in einzelne Rechtsmaterien – hat das Ziel, die Exposition von Menschen und Tieren sowie die Emissionen in die Umwelt zu minimieren. Betrachtet dabei sollen alle Aspekte des Lebenszyklus – also die Herstellung, Verwendungen, Entsorgung und das Recyling – werden. Insbesondere soll die Exposition von gefährdeten bzw empfindlicheren Personengruppen wie Kindern, Schwangeren und älteren Menschen vermeiden bzw minimiert werden.