2.3 Entwicklung des Umwelthaftungsrecht in Österreich
Vorarbeiten in Österreich
Ausgehend von solchen Bestimmungen wie im ABGB hätte gem den ersten Initiativen für ein Umwelthaftungsrecht in Österreich als generelle Lösung in einem Umwelthaftungsgesetz eine Gefährdungshaftung für Unternehmer (Betreiber) umweltgefährdender Tätigkeiten (Abfallwirtschaft, Gentechnik, Umgang mit gefährlichen Chemikalien etc) nach dem Vorbild der Europarats-Konvention zur Umwelthaftung (Lugano Konvention) begründet werden sollen. Ein Effekt solcher Regelungen wäre eine Internalisierung der Umweltkosten gewesen (dieses Ziel kann auch durch das geltende Umwelthaftungsrecht erreicht werden).