© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1171962

Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.3 Ausnahmen und damit zusammenhängende Vorschriften

Kapitel III der EU-Ozon-Verordnung 2024/590: Ausnahme von den Verboten

Ausgangsstoffe (Art 6)

Mit Art 6 der EU-Ozon-Verordnung 2024/590 wird in Abs 1 die Produktion von Stoffen des Anhanges I der Verordnung in der Union und auch deren Inverkehrbringen und anschließendes Liefern bzw Überlassen an Dritte sowie die Verwendung der Stoffe für zulässig erklärt, wenn diese als Ausgangsstoffe in chemischen Umsetzungsprozessen zum Einsatz gelangen. Den Begriffsbestimmungen des Art 3 zufolge muss es sich dabei um Syntheseverfahren handeln, bei denen aus dem Anhang I-Stoff letztlich ein in seiner Molekülstruktur völlig anderer Stoff hervorgeht und der Umsetzungsprozess auch mit keinen nennenswerten Emissionen verbunden ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop