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Dokument-ID: 947489
1.3 Begriffsbestimmungen der REACH-Verordnung
Die REACH-VO enthält einige grundlegende Definitionen, die sich etwa auch in der RL 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) finden, ohne dass eine inhaltliche Änderung erfolgt wäre. Dies erleichtert das Verständnis und ermöglicht die Bezugnahme auf ältere Vorschriften oder Dokumente, in denen diese Begriffe verwendet wurden. Dies gilt vor allem für die Definitionen der Begriffe „Stoff“, „Gemisch“ sowie „Polymer“ und „Monomer“.