1 GLP – Kurzdarstellung und Arbeitshilfen
GLP-Grundsätze
Zur Sicherung der Aussagekraft und Qualität von sog „Prüfnachweisen“ (Testergebnisse von Untersuchungen von Stoffen oder Gemischen) müssen die erforderlichen Prüfungen in Prüfstellen (Laboratorien) durchgeführt werden, die von qualifizierten Personen geleitet werden, über qualifiziertes Personal verfügen und die eine dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Laborpraxis anwenden. Die Standards für eine solche Laborpraxis und die Verweise auf die anzuwendenden Prüfmethoden sind in der GLP-V als „Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP)“ EU-konform festgelegt.