1.4 Lösemittel-Richtlinie
Die EU-Lösemittelrichtlinie 2004/42/EG regelt den Gesamtgehalt an VOC in bestimmten Farben, Lacken für Gebäude sowie Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung. Sie bezieht sich auf alle Beschichtungsstoffe für Gebäude, Gebäudedekorationen und Einbauten, die zu dekorativen, funktionalen oder schützenden Zwecke verwendet werden. Durch die Begrenzung des Gesamtgehaltes an organischen Lösungsmitteln in bestimmten Farben, Lacken sowie Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung sollen die aus diesem Bereich stammenden Emissionen, die zur Bildung von bodennahem Ozon beitragen, zu verringert bzw vermieden werden.