© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1025975

Hermann Götsch - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.14 Zu § 29 ChemG 1996

Die Regelungen über Detergenzien – Wasch- und Reinigungsmittel im Sinne der Definition für ein „Detergens“ in § 2 Z 8 ChemG 1996 – sind in erster Linie in der direkt geltenden Verordnung (EG) Nr 648/2004 über Detergenzien enthalten. Im ChemG 1996 sind daher nur mehr Begleitvorschriften zu dieser EU-Verordnung notwendig, welche sich insbesondere auf die notwendigen Festlegungen und Klarstellungen für die innerstaatliche Vollziehung und Überwachung beziehen. Die Bedeutung des § 29 ChemG 1996 liegt daher darin, dass hier ausdrücklich gesetzlich verankert worden ist, dass der Bundesminister für Umweltangelegenheiten die zuständige Behörde ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop