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Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Chemikalienrecht und Umweltinformationsrecht

Ein wichtiger Bereich, wenn es darum geht, dass Informationen zu Chemikalien mitgeteilt werden müssen, ist jener der so genannten „Umweltinformation“. In Umsetzung der Umweltinformationsrichtlinie, der Richtlinie 2004/3/EG idgF, gilt in Österreich das Umweltinformationsgesetz – UIG, BGBl Nr 495/1993, idgF auf Bundesebene, und auch die Länder haben für ihren Bereich eigene Umweltinformationsgesetze (zB das Wiener Umweltinformationsgesetz – Wr. UIG, LGBl Nr 15/2001, idgF). In diesen Gesetzen finden sich in der Regel keine direkten Verpflichtungen für Unternehmen und natürliche Personen, bestimmte Informationen – zu Chemikalien – direkt an Dritte, zB Konsumenten, zu übermitteln oder Verpflichtungen zur Veröffentlichung bestimmter Informationen über Chemikalien im Kontext des umweltbezogenen Stoffrechtes. Emissionen aus Betriebsanlagen bzw Störfälle betreffend, enthält das UIG natürlich ausführliche und detaillierte Informations- und Veröffentlichungspflichten, die die Unternehmen direkt betreffen.

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