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Dokument-ID: 966694
6 Bewertung bzw Evaluierung (Titel VI)
Die Risikobewertung von Stoffen soll gemäß der REACH-Verordnung schneller und systematischer erfolgen als es für Altstoffe im Rahmen der Verfahren gemäß der Verordnung (EWG) Nr 793/93 der Fall war. Dafür wurden die vorgesehenen Verfahren wesentlich einfacher, flexibler und kürzer gestaltet. Diese untergliedern sich folgendermaßen: