© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1070993

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.2.60 Dichlormethan in Abbeizmitteln für Farben

In Eintrag 59 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend den Stoff Dichlormethan (DCM), CAS-Nr 75-09-2, festgelegt. Dieser – giftige – Stoff darf in der EU nach dem 6. Dezember 2010 nicht mehr als Bestandteil in einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent oder darüber in Farbabbeizern, die für „Konsumenten“ („die breite Öffentlichkeit“) oder für gewerbliche Verwender bestimmt sind, „erstmalig“ in Verkehr gebracht werden (das heißt, dass Hersteller und EU-Importeure solche Farbabbeizer ab dem 6. Dezember 2010 nicht mehr abgeben dürfen). Das „weitere“ Inverkehrbringen von Dichlormethan in Farbabbeizern, die für „Konsumenten“ oder gewerbliche Verwender bestimmt sind und 0,1 Gewichtsprozent oder mehr an Dichlormethan enthalten, ist dann seit dem 6. Juni 2011 verboten.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop