10.1.2 Richtlinie nachhaltige Pestizidverwendung und Statistik-Verordnung
Mit der Richtlinie 2009/128/EG und der Verordnung (EG) Nr 1185/2009 sind die EU-Regelungen für Pflanzenschutzmittel über den Bereich des Inverkehrbringens hinaus ausgedehnt worden. Die inhaltlich neuen Regelungen sollen primär Schutzzielen wie dem Umweltschutz dienen und Information und Transparenz im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln schaffen. Gemäß der Statistik-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Informationen über Absatz und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erheben und der Europäischen Kommission melden (jährliche Meldung ab 2012).