8.2.75 Bestimmte CMR-Stoffe in Erzeugnissen
In Eintrag 72 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend die Verwendung einer Reihe von CMR-Stoffen in Kleidung, anderen Textilien und Schuhwaren festgelegt. Die Verordnung (EU) 2018/1513 vom 10. Oktober 2018 inkludierte diese in Anhang XVII. Diese Beschränkungsinitiative wurde durch die Europäische Kommission gesetzt. Die relevanten CMR-Stoffe mit den entsprechenden Konzentrationsgrenzwerten sind folgende und in Anlage 12 zum Anhang XVII gelistet: