2.2.39 Zu § 52 ChemG 1996
In § 52 ChemG 1996 sind die gesetzlichen Grundlagen für die Durchführung des staatlichen Überwachungsprogramms (Inspektionsprogramms) zur Kontrolle von Laboratorien, die nach den GLP-Grundsätzen arbeiten, zu finden. Dieses staatliche Überwachungsprogramm ist eine wesentliche Voraussetzung, dass Laboratorien überhaupt als „GLP-konform“ gelten können, da nur nach einer offiziellen staatlichen bzw behördlich autorisierten Inspektion von der Behörde ein so genanntes „GLP-Zertifikat“ ausgestellt werden darf.