1.2.1 Erfassung der Arbeitsstoffe
Arbeitgeber müssen sich hinsichtlich aller Arbeitsstoffe vergewissern, ob es sich um gefährliche Arbeitsstoffe handelt.
Weitgehend stofflich harmlose Arbeitsstoffe können in bestimmten Arbeitsverfahren eine gefährliche Verteilung besitzen: als Staub, feinverteilt in Luft, können bestimmte Stoffe explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden. Die Explosionsfähigkeit eines Staubes (KSt-Wert) lässt sich messtechnisch bestimmen. Es handelt sich dabei um ein relativ aufwändiges Prüfverfahren, aber mit definiertem Ergebnis, das Planungsgrundlage für den Umgang mit dem (staubförmigen) Produkt sein muss!