5.2 Erläuterungen – Allgemeiner Teil
Hintergrund der Regelung
Im 6. Umweltaktionsprogramm vom 10. September 2002 hat die Europäische Union darauf hingewiesen, dass noch erhebliche Anstrengungen zur Verringerung von Emissionen erforderlich sind, damit alle Bürger der Gemeinschaft in den Genuss sauberer Luft kommen. Die Luftqualität ist deshalb Gegenstand einer im 6. Umweltaktionsprogramm vorgesehenen thematischen Strategie. Hauptziele sind die Beschreibung von Lücken bei politischen Maßnahmen sowie von Prioritäten für weitere Aktionen, die sich ua mit Feststoffteilchen und troposphärischem Ozon („fotochemischer Smog“) befassen und insbesondere die Gefahren für empfindliche Bevölkerungsgruppen im Auge haben. Im Rahmen dieses 6. Umweltaktionsprogramms wurden bestehende Luftqualitätsnormen und nationale Emissionshöchstmengen geprüft und erforderlichenfalls angepasst.