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Paul Krajnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe (Review-Programm)

Mit dem Inkrafttreten der Biozidprodukteverordnung (EU) Nr 528/2012 (BPV) wurde auch eine neue gesetzliche Grundlage für das Arbeitsprogramm zur systematischen Prüfung aller in Biozidprodukten enthaltenen alten Wirkstoffe geschaffen. Dieses Programm wurde als Delegierte Verordnung (EU) Nr 1062/2014 verabschiedet und löste die Vorgänger-Verordnung, das so genannte „Zweite Review-Programm“ (EG-Nr 1451/2007) ab. Die Ziele dieses Programmes sind im Großen und Ganzen gleichgeblieben: es setzt die Evaluierung aller „alten“ bioziden Wirkstoffe fort. Als „alte Wirkstoffe“ wurden solche Wirkstoffe definiert, die nachweislich vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren und als biozide Wirkstoffe eingesetzt wurden. Der zuvor genannte Stichtag war das Umsetzungsdatum der früheren EU-Biozid-Produkte-Richtlinie. Seit diesem Zeitpunkt gilt die grundsätzliche Regel, dass sämtliche Wirkstoffe einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden müssen.

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