8.2.64 Blei und Bleiverbindungen in Erzeugnissen
Im Eintrag 63 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen betreffend Blei, CAS-Nr 7439-92-1, und seine Verbindungen für die Verwendung in diversen Schmuckerzeugnissen festgelegt. Dieser Eintrag wurde öfters erweitert und umfasst seit 2015 auch bestimmte Erzeugnisse, die zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. In einem weiteren Schritt wurde 2021 bleihaltige Munition für die Jagd in oder in der Nähe von Feuchtgebieten beschränkt und in 2023 bleihaltiges Polyvinylchlorid (PVC).