2.10.1 Lösemittelrichtlinie
Die EU-Lösemittelrichtlinie 2004/42/EG regelt den erlaubten Gesamtgehalt an flüchtigen organischen Lösungsmitteln (VOC) in bestimmten Farben und Lacken für Gebäude sowie in Produkten für die Fahrzeugreparaturlackierung. Sie bezieht sich auf alle Beschichtungsstoffe für Gebäude, Gebäudedekorationen und Einbauten, die zu dekorativen, funktionalen oder schützenden Zwecken verwendet werden. Die Beschichtungsstoffe werden in Kategorien und Unterkategorien eingeteilt, und für jede Unterkategorie sind VOC-Grenzwerte festgelegt. Zusätzlich ist eine besondere Kennzeichnung der betroffenen Lacke auf der Verpackung vorgesehen, die die Beschreibung der Unterkategorie, den anzuwendenden VOC-Grenzwert und den tatsächlichen VOC-Gehalt des jeweiligen Lackes ausweisen muss.