© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1125442

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

14.4 Vollzug und Überwachung

Der Vollzug und die Überwachung der nationalen und EU-Regelungen für Düngemittel bzw Düngeprodukte obliegt den EU-Mitgliedstaaten. In Österreich ist dafür das Bundesamt für Ernährungssicherheit zuständig. Dessen Aufsichtsorgane sind befugt, zu kontrollieren, ob Düngemittel gesetzeskonform in Verkehr gebracht werden. Solche Kontrollen dürfen während der üblichen Geschäfts- oder Betriebszeiten erfolgen. Es können auch unentgeltlich Proben im erforderlichen Ausmaß genommen werden, wobei eine versiegelte Gegenprobe im Betrieb verbleibt. Solche gezogenen Proben können sodann vom BAES geprüft werden.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop