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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7 Verbote bzw Beschränkungen

Wesentliches Kernelement der chemikalienrechtlichen Beschränkungen ist Anhang XVII der REACH-Verordnung. Dieses enthält eine Reihe von bestimmten Beschränkungen und Verboten für einige chemische Stoffe, Gemische und bestimmte Erzeugnisse. Diese Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen, die mit der REACH-Verordnung in das unmittelbar anwendbare EU-Recht überführt worden sind, sind vielfach inhaltlich aber nicht neu. Mit der so genannten Verbotsrichtlinie (erste Fassung: RL 76/769/EWG) ist seit 1976 im Laufe der Zeit ein relativ umfangreicher Katalog von Verboten und Beschränkungen für bestimmte gefährliche Chemikalien entstanden.

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