8 Chemikaliengesetz 1996 (ChemG 1996) und Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)
Ziele der Abfallwirtschaft
Der Bereich der Abfallwirtschaft ist in weiten Teilen denselben Zielen wie das Chemikalienwesen verpflichtet (vorsorglicher Gesundheits- und Umweltschutz vor unmittelbar oder mittelbar schädlichen Einwirkungen, Nachhaltigkeit, Risikovermeidung). Im Chemikalienbereich stehen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse – nachfolgend als „Chemikalien“ bezeichnet – und deren Hersteller, Importeure und sonstige Registrierungspflichtige sowie die Schaffung bzw Wahrung eines funktionierenden europäischen Binnenmarktes für chemische Produkte im Zentrum der Regelungen. Demgegenüber geht es in der Abfallwirtschaft primär um Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, um optimale Nutzung von in Abfällen enthaltenen Stoffen oder ihres Energieinhaltes, um Gewährleistung sicherer Behandlungsmethoden bis hin zur Organisation von Sammel-, Rücknahme- und Verwertungs-Systemen.