2.6 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sowie Sicherheitsdatenblatt
Die Regelungen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien, sowie zur Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes sind Kernbereiche des Europäischen Chemikalienrechtes. So ist neben der REACH-Verordnung, die das Sicherheitsdatenblatt regelt, die CLP-Verordnung, in der die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für „gefährliche“ Stoffe und Gemische geregelt werden, als wichtigste EU-Rechtsvorschrift im Bereich des Chemikalienrechtes zu betrachten. Die wesentlichsten Pflichten, die beim Inverkehrbringen von Chemikalien zu beachten sind, zielen darauf ab, die „stoffinhärente“ Gefahren zu bewerten, diesen Ergebnissen entsprechend eine Einstufung vorzunehmen und diese in Form einer Kennzeichnung sowie – an berufliche Abnehmer – mittels eines Sicherheitsdatenblattes zu kommunizieren. So sollen den Verwendern ausreichende Informationen zum sicheren Umgang mit der betreffenden Chemikalie vermittelt werden.