1.1.9 Die Verordnung über Quecksilber
Die toxischen Eigenschaften von Quecksilber und die mit der Freisetzung dieses Stoffes verbundenen Gefahren, haben dazu geführt, dass das Europäische Parlament und der Rat in einer eigenen Verordnung Maßnahmen und Bedingungen festgelegt haben, die den Umgang mit Quecksilber in Form des Stoffes oder in Gemischen sowie in Form von Quecksilberverbindungen regeln. Die Verordnung (EU) 2017/852 vom 17. Mai 2017, ABl L 137 vom 24.05.2017, S 1, hat das Ziel, die Gefahren, die durch den Umgang mit Quecksilber in allen seinen Verwendungs- und Handelsformen, einschließlich der dabei entstehenden Abfälle, entstehen können, zu vermindern. Diese (kurz als „Quecksilber-Verordnung“ bezeichnete) Verordnung ist am 1. Jänner 2018 in Kraft getreten. Demzufolge sind für die Verwendung, die Lagerung und den Handel mit diesen Chemikalien die in der Verordnung für diese Tätigkeiten näher beschriebenen Maßnahmen zu befolgen.