11.1 VOC-AnlagenVO – VAV
Mit BGBl II 301/2002 ist die „Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung der Emissionen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel in gewerblichen Betriebsanlagen (VOC-Anlagen-Verordnung – VAV)“ kundgemacht worden. Sie wurde mit den Novellen BGBl II 42/2005 und 77/2010 an den sich aus Änderungen von EU-Regelwerken ergebenden rechtlichen Stand angepasst, wobei insbesondere mit der zuletzt genannten Novelle BGBl II 77/2010 die Anpassung an die Gefahrenbezeichnungen der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, (EG) Nr 1272/2008, ABl L 353 vom 16. Dezember 2008, S 1, vorgenommen wurde (Anm: die EU-Verordnung wird nach den Anfangsbuchstaben des englischen Titels „Classification, Labelling and Packaging“ auch kurz als CLP-Verordnung bezeichnet).