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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Überblick zur Situation im Vereinigten Königreich

Mit 1. Jänner 2021 wird die REACH-Verordnung durch ein eigenes Chemikalienrecht, das UK-REACH, ersetzt. Dieses UK-REACH lehnt sich derzeit noch sehr stark an das EU-REACH an, aber auch da muss man erwarten, dass diese beiden Rechtsmaterien mit der Zeit auseinanderdriften werden. Beim Übergang vom EU- zum UK-REACH ist im Vereinigten Königreich eine 120-tägige Übergangsperiode vorgesehen, die in etwa der REACH-Vorregistrierung aus 2008 entspricht. In dieser Zeit können bestehende EU-REACH-Registrierungen von Unternehmen, die einen Sitz im Vereinigten Königreich haben, bei der britischen Behörde – das ist die HSE, Health and Safety Executive – notifiziert werden und es können so bis zu 6,5 Jahre an Übergangsfristen gewonnen werden. Dieser Prozess nennt sich „Grandfathering (of existing EU-REACH-registrations)“. Dafür müssen relativ einfache Grunddaten übermittelt werden. Für die volle Erfüllung der Datenanforderungen, die dem EU-REACH entsprechen, erfolgt dann in drei Stufen:

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