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Paul Krajnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Die EU-Biozidprodukteverordnung (BPV)

Entstehung

Die Europäische Kommission hat am 12. Juni 2009 unter der Nummer KOM (2009) 267 endgültig einen Vorschlag vorgelegt, der die Aufhebung der Richtlinie 98/8/EG per 1. Jänner 2013 vorsah. An die Stelle der umsetzungsbedürftigen Biozid-Produkte-Richtlinie sollte eine direkt geltende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten treten. Die Begründungen für die Neuregelung des Biozidprodukte-Rechtes in der Europäischen Union sind in den Erwägungen der EU-Biozidprodukteverordnung festgehalten. Demnach sind Gründe für die Neuregelung in der Europäischen Union einerseits Bestrebungen, den freien Warenverkehr weiter zu verbessern, andererseits der Wunsch, Problemen und Schwächen der Biozid-Produkte-Richtlinie, die insbesondere im Bericht der Europäischen Kommission über die ersten sieben Jahre der Anwendung der Richtlinie angeführt worden sind, entgegen zu wirken. Im Sommer 2009 haben die Beratungen des Vorschlages der Europäischen Kommission im Rat und im Europäischen Parlament begonnen. Damit die vorgeschlagene neue EU-Verordnung zu Biozidprodukten beschlossen werden konnte, mussten die Europäische Kommission, der Rat (in dem die Experten der Behörden der EU-Mitgliedstaaten Stellungnahmen abgeben können) und das Europäische Parlament eine inhaltliche Übereinstimmung erzielen.

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