8.5 Stellungnahmen
Ausschuss für Risikobeurteilung | Der Ausschuss für Risikobeurteilung gibt auf der Grundlage seiner Beurteilung relevanter Teile des Dossiers eine Stellungnahme dazu ab, ob die vorgeschlagenen Risikobeschränkungen sachgerecht sind. |
Ausschuss für sozioökonomische Analyse | Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse gibt auf der Grundlage seiner Beurteilung relevanter Teile des Dossiers und der sozioökonomischen Auswirkungen eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Beschränkungen ab. |
Übermittlung der Stellungnahmen | Die ECHA übermittelt die fertiggestellten Stellungnahmen der Ausschüsse an die Kommission. |
Entscheidung der Kommission | Basierend auf diesen Unterlagen legt die Kommission einen Verordnungsentwurf zur Änderung des Anhang XVII vor. Änderungen und Ergänzungen des Anhanges XVII der REACH-Verordnung werden formal als Durchführungsrechtsakte zur REACH-Verordnung beschlossen bzw bewirken Änderungen des Anhanges XVII der REACH-Verordnung. |