7.1 Der Antrag und seine Inhalte
Der Zulassungsantrag dokumentiert die in Art 55 Abs 1 an den Antragsteller gestellten Aufgaben. Diese sind die Prüfung der Verfügbarkeit von Alternativen und deren Risiken, sowie die technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit der Substitution. Diese Dokumentation wird sodann an die ECHA übermittelt. Losgelöst von der Praxis mögen diese Verpflichtungen trivial vorkommen, allerdings hat es sich gezeigt, dass dem nicht so ist. Ein Antrag benötigt monatelange Recherche, Bewertung und Vorbereitung, manchmal auch zusätzliche Testungen. Letztendlich kann das gesamte Verfahren – ab den ersten Vorbereitungsschritten und bis eine Zulassung erteilt wird – auch einige Jahre dauern.