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Hermann Götsch - Klaus Schaubmayr - Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Chemikalienverbotsverordnung 2003 und Durchführungsverordnungen zum Giftrecht

Die Chemikalien-Verbotsverordnung 2003, BGBl II 477/2003 in der Fassung der zuletzt erfolgten Novellierung, BGBl II 179/2018, mit der eine Reihe von Bestimmungen außer Kraft gesetzt wurden, die auf europäischer Ebene geregelt werden, hat ihre gesetzliche Grundlage in § 17 ChemG 1996 und ist auf das Ermessen des zuständigen Bundesministers gestützt, Vorschriften zu erlassen, wenn dies zur Vermeidung von Gefahren für das Leben und die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt erforderlich ist und unter Bedachtnahme auf die einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union erfolgt. In der nunmehr geltenden Fassung der Chemikalien-Verbotsverordnung 2003 sind nur mehr wenige Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen festgelegt, die, soweit dies in Einklang mit der Möglichkeit steht, nationale Regelungen zu treffen, über die durch Einträge in Anhang XVII der REACH-Verordnung festgelegten Beschränkungen und Verbote hinausgehen.

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