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Dokument-ID: 966698
6.2 Die Bewertung von Testvorschlägen
Einen Compliance Check oder eine Stoffbewertung für alle registrierten Stoffe durchzuführen, ist für die Behörden nicht verpflichtend. Die Bewertung der Testvorschläge ist das jedoch schon. Hierbei muss die Europäische Chemikalienagentur nach Art 40 der REACH-Verordnung alle Testvorschläge der Anhänge IX und X innerhalb einer festgeschriebenen Frist bewerten.