1.2 Österreichisches Chemikaliengesetz
Das erste österreichische Chemikaliengesetz ist 1989 in Kraft getreten. Anlässlich des EU-Beitritts Österreichs ist es durch ein neues Chemikaliengesetz (1996) abgelöst worden. Das ChemG 1996 ist seither mehrfach in wichtigen Punkten geändert und damit speziell auch an die jeweils aktuellen Entwicklungen im EU-Chemikalienrecht angepasst worden. Insbesondere durch die unmittelbare Anwendung der von der Europäischen Gemeinschaft propagierten so genannten „Neuen Europäischen Chemikalienpolitik“ in Form der REACH-Verordnung, die am 1. Juni 2007 in einem ersten Schritt in Kraft getreten ist, waren auch im geltenden österreichischen Chemikaliengesetz wesentliche Änderungen vorzunehmen. Die Weiterentwicklung des ChemG 1996 und des Chemikalienrechts insgesamt ist damit nicht zu Ende, wobei die Tendenz eindeutig in Richtung der Zurückdrängung nationalstaatlicher Regelungen geht, indem die EU immer mehr unmittelbar anwendbare Vorschriften unter Inanspruchnahme der durch den Vertrag über die Arbeitsweise der EU der Europäischen Kommission zugebilligten Ermächtigung zur Erlassung von (technischen) Durchführungsverordnungen schafft.