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Neu Dokument-ID: 978687

Hermann Götsch | Glossar

Anhang XV

In Anhang XV der REACH-Verordnung werden allgemeine Grundsätze für die Erstellung von Dossiers nach Anhang XV festgelegt. Diese Dossiers enthalten Vorschläge und Begründungen

- zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von CMR-Stoffen, von Stoffen, die eine Sensibilisierung nach Inhalation auslösen können, und von Stoffen mit anderen Wirkungen,
- zur Identifizierung eines Stoffes als CMR-, PBT-, vPvB- oder als ähnlich besorgniserregender Stoff, und
- zu Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung eines Stoffes in der Gemeinschaft.

Vorschläge zur Einführung von Beschränkungen und zur Identifizierung von besonders besorgniserregenden Stoffen werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten oder nach Aufforderung durch die Kommission von der Agentur erarbeitet. Vorschläge zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung erarbeiten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.