© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1098303

Paul Krajnik - Hermann Götsch | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.19 Sprachliche Gleichbehandlung (§ 24)

Mit dieser Bestimmung wird Vorgaben Rechnung getragen, die in den so genannten „legistischen Richtlinien“ stehen, einem vom Bundeskanzleramt entwickelten Leitfaden zur Gestaltung von Gesetzen. Im Biozidproduktegesetz werden ganz selten natürliche Personen angesprochen, aber auch dafür ist eine Klarstellung zur sprachlichen Gleichbehandlung angebracht – nach dieser Bestimmung ist zB gegebenenfalls die Bezeichnung „Chemikalieninspektorin“ korrekt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop