© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1025959

Hermann Götsch - Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.4 Zu § 19 ChemG 1996

In § 19 Abs 1 und 2 sind – über reine Regelungen betreffend die Vermarktung von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen hinausgehende – grundlegende Sorgfaltspflichten verankert, die der österreichische Gesetzgeber auch schon in ähnlicher Art und Weise im (alten) ChemG (1987) vorgesehen hatte. Diese dienen primär einer gewissen Gefahrenvorbeugung und sind von allgemeiner Geltung, auch für die private Verwendung von Chemikalien. Abs 5 dient der Umsetzung einer Verpflichtung nach Art 9 der Abfallrahmen-Richtlinie (Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien) im Zusammenhang mit Art 33 der REACH-Verordnung.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop