1.4.3 Grenzwertevergleichsmessungen und neue Grenzwerte
Die Krebsrichtlinie der EU wurde im Jahr 2022 zum vierten Mal angepasst. Auffällig ist der neue Titel der Richtlinie: „Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit“ (CMRD). Mit dieser vierten Überarbeitung werden die Vorgaben der Krebsrichtlinie erstmals auf reproduktionstoxische Stoffe erweitert. Das bedeutet, dass in allen Texten bei der Erwähnung von krebserzeugenden oder mutagenen Stoffen die reproduktionstoxischen Stoffe hinzugefügt werden.