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Dokument-ID: 255531
1.1 EU-rechtlicher Rahmen
Der mittlerweile etablierte EU-rechtliche Rahmen des Chemikalienrechtes besteht in breitem Umfang aus direkt geltenden EU-Verordnungen und nur mehr vereinzelt aus Richtlinien, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dennoch haben zahlreiche Richtlinien, die nicht unmittelbar Chemikalien betreffen, sondern anderen Regelungsbereichen angehören, Bezug zu Stoffen und Gemischen mit gefährlichen Eigenschaften.