2.1 POP-Verordnung – Überblick
Die Verordnung (EU) Nr 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, die seit dem 15. Juli 2019 in Kraft ist, dient der Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der EU aus dem so genannten „Stockholmer Übereinkommen“. Sie ersetzt die bisher gültige Verordnung (EG) Nr 850/2004 über persistente organische Schadstoffe vom 29. April 2004. Im Wesentlichen ändert die Neufassung aus 2019 im Vergleich zur ersten Verordnung aus 2004 nichts Grundlegendes, wie persistente organische Schadstoffe in der EU geregelt werden, da die meisten Inhalte durch das internationale Stockholm Übereinkommen vorgegeben sind.