1 POP-Verordnung – Kurzdarstellung
Mit der aktuell geltenden Verordnung (EU) Nr 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe, die am 15. Juli 2019 in Kraft getreten ist, wird die bisher gültige Verordnung (EG) Nr 850/2004 über persistente organische Schadstoffe vom 29. April 2004 aufgehoben. Beide Verordnungen setzen bzw setzten jene Verpflichtungen der Europäischen Union um, die sie durch die Unterzeichnung des so genannten „Stockholmer“ Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe eingegangen ist.