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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2 Europäische Chemikalienagentur (ECHA, die „Agentur“)

Mit der Erlassung der REACH-Verordnung (Nr 1907/2006) ist man im Europäischen Chemikalienrecht dem Beispiel aus anderen Bereichen (etwa Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht) gefolgt und hat für wesentliche Teile der Verwaltungsorganisation eine eigene Agentur errichtet. Diese Europäische Chemikalienagentur (kurz „ECHA“ genannt) hat ihren Sitz in Helsinki in Finnland. Derzeit hält die ECHA bei einem Personalstand von rund 500 Mitarbeitern. Inzwischen sind der ECHA jedoch nicht nur gemäß der REACH-Verordnung zahlreiche Aufgaben übertragen worden, sondern auch gemäß der CLP-Verordnung, der Verordnung über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-Verordnung) und gemäß der neuen Biozidprodukte-Verordnung (Verordnung EU Nr 528/2012).

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