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Dokument-ID: 249635
1.2.1 Detergenzien-Verordnung – Überblick
Die Verordnung über Detergenzien (EG) 648/2004, ABl L 104 vom 08.04.2004, S 1, soll als in den Mitgliedstaaten direkt geltende Vorschrift zu Wasch- und Reinigungsmitteln gewährleisten, dass in derartigen Produkten nur solche waschaktive Substanzen (Tenside) eingesetzt werden, die eine nach den Festlegungen in der Verordnung ausreichende biologische Abbaubarkeit aufweisen.