3.3.4 Phase 2: Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung
Die Phase der Sicherheits- und Nachhaltigkeitsbewertung folgt der Festlegung der Gestaltungsgrundsätze und besteht aus vier Schritten. Die ersten drei Schritte sind im Wesentlichen die Bewertung verschiedener Aspekte der Chemikalien- bzw Materialiensicherheit und werden in der Praxis auf Vorarbeiten aus bestehenden EU-Chemikalienregelungen zurückgreifen. Das werden insbesondere die REACH- und CLP-Verordnungen sowie das Arbeitnehmerschutzrecht sein. Der vierte Schritt sollte den ökologischen Aspekt der Nachhaltigkeit beleuchten, kann allerdings auch sozioökonomische Aspekte der Nachhaltigkeit miteinschließen. Die vier Schritte müssen chronologisch nicht nacheinander durchgeführt werden. Sie bieten Flexibilität, da bestimmte relevante Informationen zu verschiedenen Zeitpunkten in der Entwicklung einer Chemikalie bzw eines Materials oder deren Neubewertung verfügbar sein können.