© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 966681

Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Nachgeschaltete Anwender (Titel V)

Gem Art 3 Z 13 ist ein nachgeschalteter Anwender jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet. Davon ausgenommen ist der Hersteller oder Importeur. Händler oder private Verbraucher sind ebenfalls keine nachgeschalteten Anwender. Vereinfacht gesagt, ist der nachgeschaltete Anwender der berufliche Verwender eines Gemisches oder Stoffes.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Chemikalienrecht für österreichische Betriebe in unserem Shop! Zum Shop