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Dokument-ID: 947486
1.2 Stufenweises Inkrafttreten
Die REACH-VO gilt im Prinzip ab dem Tag ihres Inkrafttretens am 1. Juni 2007 (siehe Art 141) in allen 28 EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Die Umsetzung aller Regelungsinstrumente gleichzeitig wäre praktisch jedoch für die Normunterworfenen sowie staatliche und EU-Stellen nicht machbar gewesen. Entsprechend sind im Verordnungstext etliche Übergangsfristen enthalten, die REACH zeitlich abgestuft bis 1. Juni 2018 in Kraft treten ließen.