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Dokument-ID: 1078361
2.11 Entscheidungen und Beschlüsse
Zu den Rechtsakten, die gemäß dem EU-Primärrecht von den Organen der Europäischen Union – etwa der Europäischen Kommission – gesetzt werden können, gehören auch Entscheidungen und Beschlüsse. Nicht gemeint sind damit aber Entscheidungen des EU-Gerichtshofes, die wieder eine andere Rechtsform der Rechtsakte von EU-Organen darstellen.