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Dokument-ID: 947560
7.4.1 Wege zum Erhalt einer Zulassung
Weg der angemessenen Beherrschung (adequate control route)
Dieser Weg hat zum Ziel, dass die Exposition durch einen zulassungspflichtigen Stoff adäquat kontrolliert wird. Er eignet sich für Stoffe mit schädlichen Effekten, die einen Schwellenwert haben.