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Dokument-ID: 1070986
8.2.53 Weitere Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln
In Eintrag 52 des Anhanges XVII der REACH-Verordnung sind Beschränkungen für drei weitere Phthalate hinsichtlich der Verwendung in Spielzeug und Babyartikeln festgelegt. Im Vergleich zu Eintrag 51 ist dieser Eintrag etwas eingeschränkter und betrifft lediglich solche Spielzeuge und Babyartikel, die von Kindern in den Mund genommen werden können.