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Marko Sušnik | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.9.3 PIC-Verordnung

Die Verordnung (EU) Nr 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (ABl Nr L 201 vom 27.07.2012, Seite 60), die kurz auch als „Einfuhr-Ausfuhr-Verordnung der EU“ oder auch als „EU-PIC-Verordnung“ (nach der englischen Bezeichnung des enthaltenen „Prior-informed-consent“-Verfahrens) bezeichnet wird, ist eine aktuelle Neufassung der speziellen EU-Regelungen, die zum Großteil für die Aus- und Einfuhr von Chemikalien gelten, die Verboten oder strengen Beschränkungen unterliegen. Diese, auf der Grundlage von Art 192 Abs 1 (Umweltschutz) und Art 207 AEUV (gemeinsame Handelspolitik) erlassene Einfuhr-Ausfuhr-Verordnung regelt derzeit die Abwicklung des auf internationalen Vereinbarungen (Rotterdamer Übereinkommen) beruhenden Verfahrens „der vorherigen Zustimmung nach In-Kenntnis-Setzung“ im Chemikalienhandel von Unternehmen in der EU mit Geschäftspartnern in Drittstaaten.

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